Anmeldung

mit folgenden Angaben:
Kursnr., Kurstitel, Name, Adresse, Telefonnr., eMail-Adresse
 

Bei Bildungsurlauben nur schriftlich.

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Eine Bestätigung oder Benachrichtigung durch die vhs erfolgt in der Regel nur bei Bildungsurlauben, EDV- und Wochenendkursen sowie bei Überbelegung oder Kursausfall.

Sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie aus wichtigen Gründen verhindert sind.


online auf den Programm-Seiten

persönlich im Büro der vhs

per Telefon (Anrufbeantworter) 043 42 / 71 98 63

mit Brief oder Karte Hufenweg 5, 24211 Preetz


Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO) der vhs Preetz e.V. - Stand Juni 2024

§1 Geltung

Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Die Kenntnisnahme wird mit der Anmeldung bestätigt.

§2 Anmeldung zur Teilnahme

Anmeldung – schriftlich per Email / Internet, telefonisch oder persönlich bei der vhs – ist erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Bei Überbelegung oder Kursausfall erfolgt eine Benachrichtigung.

§3 Teilnahmebeschränkungen

Die vhs kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmer_Innenzahl, Höchst-/ Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im Übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§4 Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation für die meisten Kurse beruht auf einer Zahl von 8 Teilnehmer_Innen (TN). Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn eine entsprechend höhere Gebühr von den restlichen Teilnehmern anteilig übernommen wird oder die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt werden.

§5 Sonstige Gebühren und Kosten

Bei Sprachkursen entstehen in der Regel zusätzliche Kosten für das jeweilige Lehrbuch. Auf evtl. weitere zusätzliche Kosten (z.B. für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) wird in der Ausschreibung hingewiesen.

§6 Ermäßigungen

25% für Empfänger von ALG II, 10% für Auszubildende, Schülerinnen, Studentinnen, BFDL, ASJL, FSJL, FÖJL, Empfänger von ALG I nach Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Keine Ermäßigung für Kinderkurse sowie für Tages- und Wochenendkurse und EDV Kurse. Keine Ermäßigungen für Materialkosten.

§7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Gebühren werden mit Kursbeginn fällig.

Die Bezahlung erfolgt

  • per Überweisung (Förde Sparkasse, IBAN DE90 2105 0170 0020 0078 94, BIC NOLADE21KIE) unter Angabe der Kursnummer
  • in bar in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten
  • per Lastschrift (Mandatsreferenznummer=Teilnehmernummer) nach Kursbeginn. Unsere Gläubiger ID: DE56 VHS 00000922595.

 §8 Rückstände und Mahnungen

Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der vhs werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Mahngebühren von 2€ werden erhoben.

§9 Rücktritt von der Anmeldung

Die Kündigung der Anmeldung ist bis 1 Woche vor Kursbeginn möglich. Danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Gebühren nach §5 werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind.

Der Rücktritt vom Kauf von Eintrittskartenkarten für Einzelveranstaltungen (Papiertheatertreffen, Aufführungen Tanzwerkstatt oder ähnlich) ist grundsätzlich nicht möglich.

Besondere Rücktrittsbedingungen bei Bildungsurlauben:

Bei Bildungsurlauben ist die Abmeldung nur gültig, wenn die TN von uns darüber eine schriftliche Bestätigung erhalten.

Trifft diese Abmeldung bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn in der vhs Preetz ein, stellen wir den TN einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 20,- € in Rechnung.

Bei Abmeldungen bis 8 Tage vorher berechnen wir 50 % des Gesamtpreises für das von dem TN gebuchte Angebot. Bei Abmeldungen weniger als 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder im Falle des unangekündigten Nichtantritts berechnen wir 100% des Gesamtpreises.

Bei Seminarabbruch gewähren wir keine Kostenerstattung.

§10 Kündigung durch Teilnehmer_Innen nach Veranstaltungsbeginn

Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ist die volle Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf. Abmeldungen bei den Kursleitenden sind unwirksam.

§11 Absage und Abbruch von Veranstaltungen

Die vhs kann wegen Ausfalls von Dozent_Innen, Unterbelegung oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kosten nach §5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten noch nicht begründet worden sind. Rückerstattungen kleiner oder gleich 5€ werden nicht durchgeführt. Das Geld kann jedoch als Guthaben für einen anderen Kurs im selben Kalenderjahr verwendet werden.

§12 Ausschluss von der Teilnahme

Die vhs kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der vhs bleiben bestehen.

§13 Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der vhs eingesehen werden.

§14 Haftung

Die vhs haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§15 Datenschutz

Die Daten der vhs werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist vertraglich sichergestellt.

§16 Gültigkeit

Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§17 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§18 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Kiel.